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  1. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Errichtung der Datenschutzstelle des gemeinsamen Diözesandatenschutzbeauftragten für die (Erz-)Diözesen Freiburg, Fulda, Limburg, Mainz, Rottenburg-Stuttgart, Speyer und Trier

    Die deutsche (Erz-)Bischöfe wollen im Rahmen ihres kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes ein möglichst hohes Datenschutzniveau garantieren. Im Hinblick auf die EU Datenschutzgrundverordnung soll der kirchliche Datenschutz in diesen Diözesen neu... mehr

     

    Die deutsche (Erz-)Bischöfe wollen im Rahmen ihres kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes ein möglichst hohes Datenschutzniveau garantieren. Im Hinblick auf die EU Datenschutzgrundverordnung soll der kirchliche Datenschutz in diesen Diözesen neu geordnet werden, um einen dem staatlichen Standard vergleichbaren Datenschutz zu gewähren.

     

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    Quelle: Verbundkataloge
    Sprache: Deutsch
    Medientyp: Buch (Monographie)
    Format: Druck
    Übergeordneter Titel: Enthalten in: Katholische Kirche. Diözese Mainz; Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz; Mainz : Bischöfl. Ordinariat, 1859; (2017), 1, Seite 13-15

    Schlagworte: Generalvikar; Bischof; Diözese; Frankfurt am Main <Motiv>; Datenschutz