Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Errichtung der Datenschutzstelle des gemeinsamen Diözesandatenschutzbeauftragten für die (Erz-)Diözesen Freiburg, Fulda, Limburg, Mainz, Rottenburg-Stuttgart, Speyer und Trier
Die deutsche (Erz-)Bischöfe wollen im Rahmen ihres kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes ein möglichst hohes Datenschutzniveau garantieren. Im Hinblick auf die EU Datenschutzgrundverordnung soll der kirchliche Datenschutz in diesen Diözesen neu...
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Die deutsche (Erz-)Bischöfe wollen im Rahmen ihres kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes ein möglichst hohes Datenschutzniveau garantieren. Im Hinblick auf die EU Datenschutzgrundverordnung soll der kirchliche Datenschutz in diesen Diözesen neu geordnet werden, um einen dem staatlichen Standard vergleichbaren Datenschutz zu gewähren.
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