Lizenzen

Sofern keine Creative-Commons-Lizenzen gewählt wurden, werden Publikationen über CompaRe mit folgenden Lizenzen zur Verfügung gestellt:

Veröffentlichungsvertrag für Publikationen

Mit dem "Veröffentlichungsvertrag für Publikationen" erteilen Autor*innen der Universitätsbibliothek Frankfurt am Main (welche das Angebot CompaRe hostet und den Dokumentenserver betreibt) das (nicht-exklusive) Recht, die Arbeit weltweit frei zugänglich im Internet zu veröffentlichen.

  1. Autor*innen räumen dem Betreiber des Dokumentenservers folgende Nutzungsrechte ein
    • das Recht zur elektronischen Speicherung, insbesondere in Datenbanken
    • das Recht zur Konvertierung zum Zwecke der Langzeitarchivierung bzw. Visualisierung, unter Beachtung der Bewahrung des Inhalts (die Originalarchivierung bleibt erhalten)
    • und im Falle der Veröffentlichung das einfache Nutzungsrecht zur öffentlichen Zugänglichmachung in internationalen Datennetzen gemäß §19a UrhG
    • das Recht zur Meldung sowie Übergabe an eine Langzeitarchivierungsstelle
    • das Recht die Metadaten, insbesondere Abstract und Inhaltsverzeichnis, unbeschränkt zugänglich und nutzbar zu machen.
  2. Der Betreiber verpflichtet sich, die Autor*innen bei ihren Publikationsvorhaben zu unterstützen, die Dokumente zu archivieren und unter vertretbarem Aufwand dauerhaft verfügbar zu halten. Er garantiert einen Archivierungszeitraum der eingebrachten Dokumente von mindestens 5 Jahren. Für den Inhalt der Dokumente sind ausschließlich die Autor*innen und Herausgeber*innen verantwortlich.
  3. Den Autor*innen bzw. den Herausgeber*innen der Publikation obliegt die Pflicht, eventuell betroffene Urheber- und Verwertungsrechte Dritter zu klären bzw. deren Einverständnis einzuholen. Erhalten Autor*innen Kenntnis vom Bestehen oder der Entstehung von Rechtshindernissen, setzen sie die Universitätsbibliothek Frankfurt am Main unverzüglich davon in Kenntnis. Die Universitätsbibliothek Frankfurt am Main haftet nicht für aus der Verletzung von Urheber- und Verwertungsrechten resultierende Schäden, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
  4. Die Urheberrechte der Autor*innen bleiben gewahrt. Die Veröffentlichung auf dem Dokumentenserver der Universitätsbibliothek Frankfurt am Main steht einer weiteren Veröffentlichung der Dokumente in Fachzeitschriften oder Monographien sowie auf anderen Servern nicht entgegen. Gemäß den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur digitalen Informationsversorgung durch Hochschulbibliotheken werden alle Wissenschaftler*innen der Universität Frankfurt am Main aufgefordert, sich beim Abschluss von Verlagsverträgen das Recht der Selbstarchivierung im Institutional Repository vorzubehalten und die von ihnen verfassten Dokumente zusätzlich auf dem Dokumentenserver zu veröffentlichen. Weitere Informationen als PDF bei wissenschaftsrat.de, S. 26 (Greifswald 13. Juli 2001).
  5. Die Metadaten der auf dem Publikationsserver veröffentlichten Dokumente dürfen über die OAI-Schnittstelle abgerufen, gespeichert und - gegebenenfalls in angereicherter Form oder in Auswahl - Dritten verfügbar gemacht werden.
  6. Bereits publizierte Dokumente werden nicht vom Server gelöscht.

Archivex. zur Lesesaalplatznutzung § 52b UrhG

Dieses Dokument steht außerhalb der Räume der Universitätsbibliothek Frankfurt am Main leider nicht im Volltext zur Verfügung.

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/___52a_und_52b.html

Bitte beachten Sie den Wegfall von § 52b durch das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG) vom 01.09.2017.

Campuslizenz

Dieses Dokument steht nur auf dem Campus der Goethe-Universität Frankfurt am Main zur Verfügung.