"... da der anfängliche Schmerz in Liebeshitze übergehen kann ..." : das Delikt der "Nothzucht" im gerichtsmedizinischen Diskurs des 18. Jahrhunderts
Maren Lorenz zeigt anhand gedruckter ärztlicher Gutachtensammlungen und Rechtstexten der Aufklärung zu "Notzucht", wie das sexuelle Verhältnis der Geschlechter im gerichtsmedizinischen Diskurs nachhaltig naturalisiert wurde. Soziale Normen und...
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Maren Lorenz zeigt anhand gedruckter ärztlicher Gutachtensammlungen und Rechtstexten der Aufklärung zu "Notzucht", wie das sexuelle Verhältnis der Geschlechter im gerichtsmedizinischen Diskurs nachhaltig naturalisiert wurde. Soziale Normen und patriarchale Mythen setzten "neue" naturwissenschaftliche Normen, die Kraft ihrer axiomatischen Autorität Legislative und Judikative gleichermaßen bis zum Ende des 20. Jahrhunderts prägten. Die Möglichkeit sexueller Gewalt, v.a. gegen erwachsene Frauen, wurde auf diese Weise de facto "wegdefiniert".
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"...jede Zeile von ihm mit dem wärmsten Interesse" : Aspekte der Rousseau-Rezeption bei Knigge
Die nachfolgenden Überlegungen ergänzen die Aspekte der Rousseau-Rezeption in Knigges zivilisationskritischen und geschichtsphilosophischen Entwürfen um den Diskurs über das (männliche) Kind und über die Frau bzw. die Bestimmung des Weiblichen. Zum...
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Die nachfolgenden Überlegungen ergänzen die Aspekte der Rousseau-Rezeption in Knigges zivilisationskritischen und geschichtsphilosophischen Entwürfen um den Diskurs über das (männliche) Kind und über die Frau bzw. die Bestimmung des Weiblichen. Zum anderen sollen - und auch dies kann nur als grobe Skizze geschehen - die Fragestellungen und Untersuchungskriterien der Intertextualitätstheorie für jenen Bereich des Textvergleiches fruchtbar gemacht werden, der traditionell als Quellen- bzw. Einflußforschung bezeichnet wird. In der Zusammenführung von systematisch-analytischen Kriterien und vergleichender Textinterpretation wird versucht, die Kniggesche Rousseau-Rezeption zwischen den Polen von Epigonalität und Dialogizität zu verorten.
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"Er ließe doch nicht nach biß er was angefangen." : zu den Anfängen gerichtspsychiatrischer Gutachtung im 18. Jahrhundert
Die Diskrepanz zwischen dem wissenschaftlichen Anspruch objektiver Erkenntnisfindung und den Niederungen der davon abweichenden Empirie zeigt sich hier am Beispiel der Gemütszustandsgutachtung" gerichtlich bestellter akademischer "Physici" im letzten...
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Die Diskrepanz zwischen dem wissenschaftlichen Anspruch objektiver Erkenntnisfindung und den Niederungen der davon abweichenden Empirie zeigt sich hier am Beispiel der Gemütszustandsgutachtung" gerichtlich bestellter akademischer "Physici" im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts. Anhand des Fallbeispiels eines jungen Handwerksgesellen wird gezeigt, wie "aufgeklärte" Ärzte versuchten, konkurrierende Theorien, alte und neue physische Modelle zu "Wahnsinn" in eine kongruente Struktur zu bringen. Dabei waren sie jedoch nach wie vor in erster Linie auf Gespräche mit den Patienten / Inquisiten und anderen Zeugen angewiesen, von deren Beschreibungen und Deutungen physischer und somatischer Symptome sie beinahe völlig abhingen. Dennoch versuchte man gemäß der zeitspezifischen Mode der detaillierten Kategorisierung auf dieser einzig möglichen Basis subjektiver Narration akribisch geschlechtsspezifische und andere Typisierungen von verschiedenen Arten und Graden des Wahnsinns zu entwickeln und diese wiederum am Einzelfall nachzuweisen. Der Beitrag führt (in eben jener Tradition) diese wissenschaftlichen Tautologie exemplarisch vor Augen.
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